Was ist ein Tätigkeitsprofil?
Ein Tätigkeitsprofil stellt neben dem Lebenslauf eine weitere Möglichkeit dar, um Auskunft über persönliche Erfahrungen und Qualifikationen zu geben, die in einer bestimmten Arbeitsstelle erworben wurden. Der Fokus wird auf eine besondere berufliche Situation gelegt, die für die Bewerbung von spezieller Bedeutung ist. Mitunter finden sich Lebensläufe, die in Stichpunkten die relevantesten Tätigkeiten angeben.
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Ein solches Vorgehen ist nur dann zu empfehlen, wenn die bisherige berufliche Laufbahn noch nicht besonders vielseitig war. Grundsätzlich soll der Lebenslauf auf höchstens zwei Seiten Einblick in den bisherigen persönlichen und beruflichen Werdegang des Bewerbers geben. Ein separates Tätigkeitsprofil kann jedoch sinnvoll sein, etwa wenn die Berufsbezeichnung den tatsächlichen Verantwortungs- und Tätigkeitsbereich nicht ausreichend abbildet.
Zweck des Tätigkeitsprofils
Das Tätigkeitsprofil fungiert als Ergänzung zum Lebenslauf und zu den Zeugnissen. Wenn die Berufsbezeichnung die tatsächlich ausgeführten Tätigkeiten in einer früheren Arbeitsstelle nicht in angemessenem Maß wiedergibt, kann ein separates Tätigkeitsprofil sinnvoll sein. Auch wenn im Arbeitsalltag häufig zusätzliche Aufgaben übernommen wurden, die nicht Teil des eigentlichen Berufsbilds sind, bietet das Tätigkeitsprofil eine Möglichkeit für präzisere Angaben. Zudem kann ein Tätigkeitsprofil hilfreich sein, wenn sich der Bewerber auf eine neue Position bewirbt, die zunächst nicht seiner Fachkenntnis bzw. seiner Qualifikation zu entsprechen scheint. Auch bei einem Jobwechsel sind neben Anschreiben und Lebenslauf einige Arbeitszeugnisse für eine vollständige Bewerbung erforderlich. Soll der aktuelle Arbeitgeber jedoch nichts von der Bewerbung erfahren, ist ein Arbeitszeugnis für die aktuelle Stelle in der Regel nicht vorhanden. Allenfalls kann um ein Zwischenzeugnis gebeten werden.
Die Alternative stellt hier das Tätigkeitsprofil dar, in dem relevante Informationen zur persönlichen Qualifikation ergänzt und die Chancen auf den neuen Job verbessert werden können. Zwar wird schon im Anschreiben auf relevante Erfahrungen eingegangen, doch ein separates Tätigkeitsprofil kann spezielle Zusatzkenntnisse betonen. Wichtig ist, im Tätigkeitsprofil eine Verbindung zwischen persönlichen Eigenschaften und Fähigkeiten zur Berufspraxis herzustellen und diese Darstellung branchenunabhängig vorzunehmen. Grundsätzlich ist zu bedenken, dass auch ein perfekt gestaltetes Tätigkeitsprofil kein Arbeitszeugnis ersetzen kann. Ein vom Arbeitgeber ausgestelltes, positives Zeugnis hat prinzipiell einen höheren Stellenwert als ein selbstformuliertes Tätigkeitsprofil. Dennoch rundet es das persönliche Profil ab und kann den Personaler wissen lassen, dass sich der Bewerber aus einer ungekündigten Stelle heraus bewirbt.
Inhalt des Tätigkeitsprofils
Ziel des Tätigkeitsprofils ist es, die spezielle Qualifikation des Bewerbers hervorzuheben. Der Personaler soll erkennen, dass der Bewerber auf die ausgeschriebene Stelle passt. Dabei liegt es in der Verantwortung des Bewerbers, die zentralen Punkte miteinander verknüpft darzustellen. Die wichtigsten Abschnitte des Werdegangs werden herausgegriffen und näher erläutert, sofern sie für die angestrebte Position von Bedeutung sind. Dabei ist es essentiell, nur die tatsächlich relevanten Informationen und Aspekte auszuwählen. Selbstverständliche Fähigkeiten und Qualifikationen werden nicht im Tätigkeitsprofil erwähnt, da sie vorausgesetzt werden. Das Tätigkeitsprofil umfasst in der Regel ein bis zwei Seiten und wird der Bewerbung nach dem Lebenslauf beigefügt. Auch bei einer Kurzbewerbung ist ein Tätigkeitsprofil möglich.
Das Tätigkeitsprofil beginnt mit einer Überschrift. Im Anschluss nimmt es Bezug zur derzeitigen Arbeitsplatzsituation sowie der Stellenbeschreibung und bisherigen Einschätzungen und Bewertungen zur Tätigkeit und Arbeitsweise des Bewerbers. Diese können zum Beispiel in Gesprächen mit Mitarbeitern erörtert worden sein. Darüber hinaus gibt das Tätigkeitsprofil Auskunft über die tatsächlich ausgeführten Aufgaben im Berufsalltag sowie bisherige Erfolge und Leistungen. Auch auf den Arbeitsvertrag und die offizielle Berufsbezeichnung kann eingegangen werden. Dadurch fasst das Tätigkeitsprofil zusammen mit dem Anschreiben und dem Lebenslauf sämtliche für den Personaler relevante Informationen zusammen und zeichnet ein umfassendes Bild des Bewerbers und seiner Qualifikation. Die Beschreibung der Aufgaben sollte so exakt wie möglich erfolgen, wobei in jedem Fall auf den Zeitraum der jeweiligen Tätigkeit, die Position und den Verantwortungsbereich einzugehen ist. Diese Darstellung ist auch in tabellarischer Form möglich.