BaföG und Wohngeld

Von | 25. Mai 2016

BaföG und Wohngeld – das schliesst sich aus

Du hast dich dazu entschieden nach dem Abitur noch weiter die Schul- bzw. Universitätsbank zu drücken? Herzlichen Glückwunsch! Gute Entscheidung! Doch du fragst dich noch, wie du die Zeit des Studiums eigentlich überleben sollst? Hast schon zig Mal deine Finanzen im Kopf hin un her kalkulliert? Keine Sorge, Vater Staat hilft hier weiter. Denn der hat die ein oder andere Fördermöglichkeit etabliert, die Studierenden über finanzielle Engpässe weiter helfen soll. Zwei dieser Fördermöglichkeiten sind das bekannte BaföG sowie generelles Wohngeld. Doch wie ist der Zusammenhang zwischen beiden?

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Beantragen kann man beides. Unabhänging natürlich von einander. Doch eigentlich sieht der Gesetzgeber vor: Ist man BaföG berechtigt und wird es einem auch bewilligt, so fällt der Anspruch auf Wohngeld erstmal weg. Grundsätzlich hat aber jeder Studierende Anspruch drauf Wohngeld zu stellen. Doch, selbst verglichen mit den Anforderungen an einen BaföG Antrag, sind die Voraussetzungen für die staatliche Finanzspritze für die Wohnung ziemlich hoch. Wer Wohngeld oder einen Mietzuschuss beantragen möchte, der darf Kind eines Elternpaares sein, die lediglich über ein niedriges Einkommen verfügen. Dazu kommt noch ein weiterer Aspekt. Entscheidet man sich als Studierender bei den Eltern wohnen zu bleiben und es ist kein Familienmitglied im Haus das andere Sozialleistungen bezieht, so hat man umgehend Anspruch auf Wohngeld. Der gleiche Grundsatz gilt für all jene Paare, die studieren, in einer eheähnlichen Gemeinschaft leben und vielleicht sogar noch ein Kind haben. Doch hier ist das Kind der entscheidende Faktor, der dem Studierenden das Wohngeld garantiert.

Viel wichtiger ist es den Zusammenhang zwischen Wohngeld und BaföG zu beleuchten. Bist du, als Studierender nicht oder nicht mehr BaföG-berechtigt, so besteht ein Anspruch auf Wohngeld und zwar dann, wenn 1) die Förderdauer für BaföG überschritten wurde, 2) die Altersgrenze zur Bafög-Berechtigung überschritten wurde, 3) ein Fachwechsel vorliegt, den du nicht selbst veschuldet hat, 4) die Ausbildung nicht mehr förderungswürdig erscheint sowie wenn du nicht die erfoderliche Leistung erbringst, um weiter BaföG-berechtigt zu sein. Die Gründe sind zahlreich, man muss sie nur kennen.
Für einen Antrag auf Wohngeld und staatlichem Wohzuschuss, gilt es einfach beim zuständigen Amt einen Antrag zu stellen. Die Gemeinden sind für die Vergabe und Verteilung der Wohngelder zuständig. Ist der Antrag ausgefüllt und eingereicht wird man in den meisten Fällen um das Nachreichen bestimmter Unterlagen gebeten. Dazu zählen u.a. eine Kopie des Mietvertrags oder eine ähnliche Bescheinigung des Vermieters sowie ein Einkommensnacnhweis. Beide Aspekte wirken sich auf die Höhe des Wohngeldes aus. Der Zuschuss wird grundsätzlich für ein jahr bewilligt.

Besteht Anspruch auf BaföG – unabhängig ob man einen Antrag auf Selbiges stellt oder nicht – entfällt der Anspruch auf Wohngeld. Doch auch hier gibt es Ausnahmen. So u.a. wenn man statt des regulären BaföGs ein Bankdarlehen, bzw. einen Studienkredit aufgenommen hat. Dieser wirkt sich in keiner Weise auf die Berechtigung zum Wohngeld aus. Außerdem wird auf die einkommensgrenze geschaut. Diese darf für einen erfolgreichen Wohngeldanspruch nicht überschritten werden. Die Höhe wechselt jährlich und lieg aktuell bei 1 010 Euro, bzw. 1 384 Euro für einen Zwei-, bzw. Mehrfamilienhaushalt.

Eine weitere erfreuliche Nachricht mag sein, dass es seit dem 1. Januar 2016 einen erhöhten Wohngeldzuschuss gibt. Der Staat hat neu kalkulliert und besonders an seine benachteiligten Studierenden gedacht. Denn sie sind schließlich die nächste Generation, die unsere Gesellschaft trägt. Dazu ist eine umfangreiche Ausbildung notwendig. … und im Studium studiert es sich am besten, wenn man sich um die Finanzen keine Sorgen machen muss. Da hat man den Kopf gleich viel freier für neue Theorien, Ideen, Konzepte und was man sonst noch so alles lernen und studieren darf. Hauptsache ohne Sorgen und das am besten in einer durch Wohngeld finanzierten eigenen Wohnung.