Gewerbeschein für Studenten

Von | 24. Mai 2016

Wenn ein Student ein Gewerbe anmelde möchte, um sich während der Studienzeit etwas Geld hinzu zu verdienen, benötigt er einen Gewerbeschein hierfür. Ein Student kann während seiner Studienzeit mehrere Tausend € steuerfrei mit einem Gewerbe verdienen. Die genaue Summe, die ein Student steuerfrei verdienen kann, liegt bei 8652 € (Stand 2016). Dieser Freibetrag kann sich jedoch in den folgenden Jahren ändern, weshalb sich ein Student, der ein Gewerbe anmelden möchte, immer über den aktuellen Freibetrag informieren sollte.

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Gewerbeschein anmelden

Wer ein Gewerbe als Kleinunternehmer anmelden möchte, um ein Unternehmen zu führen und damit Geld zu verdienen, kann dies im Gewerbeamt seiner Stadt tun. Jede Stadt mit über 30 000 Einwohnern hat in der Regel ein Gewerbeamt. Im Gewerbeamt muss der Student angeben, in welcher Branche er ein Gewerbe eröffnen möchte, um das Gewerbe anmelden zu können. Sobald ein Gewerbe ausgewählt wurde, muss ein Betrag von 40 € bezahlt werden, um den Schein zu erhalten Mit dem Erhalt des Scheins wird der Student auch beim Finanzamt registriert. Der Student kann von nun an sein Gewerbe führen, über dieses er jedoch Buch führen muss. Es müssen die Einnahmen und die Ausgaben festgehalten werden, damit diese vom Finanzamt überprüfbar sind. Wenn der Gewinn ein Jahr nach der Gewerbeanmeldung den Steuerfreibetrag nicht übersteigt, sind keine Steuern zu bezahlen. Das Finanzamt muss allerdings trotzdem über den Verdienst informiert werden.

In der Regel reicht hierfür eine einfache Gewinn/Ausgaben Rechnung, die in der Anlage Eur. eigetragen werden kann. Wenn der Steuerfreibetrag überschritten wird, müssen Steuern nachbezahlt werden. Genauere Informationen über die Summe, die nachbezahlt werden muss, liefert das Finanzamt nach Abgabe der Steuererklärung. Wenn dem Finanzamt die Informationen in der Anlage Eur. nicht ausreichen, kann dieses weitere Unterlagen wie beispielsweise Kundenrechnungen, Artikelrechnungen oder vergleichbare Unterlagen anfordern. Wenn der Student das Gewerbe nicht mehr führen möchte, muss er dieses im Gewerbeamt abmelden und das Finanzamt über die Abmeldung in Kenntnis setzen. Eine abschließende Steuererklärung kann ebenfalls bei der Abmeldung des Gewerbes erforderlich sein.

Ausgaben beim Gewerbe geltend machen

Als Selbstständiger oder Gewerbebetreiber ist es möglich, Ausgaben geltend zu machen, um wirklich den reinen Gewinn zu erhalten. Es können beispielsweise Gegenstände, die für das Gewerbe benötigt werden, geltend gemacht werden oder es können Unterhaltungskosten für den Raum, der für das Gewerbe benötigt wurde, geltend gemacht werden. Computer und Büroequipment können bei der Steuererklärung beispielsweise geltend gemacht werden, Stromkosten oder Heizkosten können ebenfalls geltend gemacht werden. Das Finanzamt muss jedoch entscheiden, welche Kosten geltend gemacht werden können und welche Kosten nicht geltend gemacht werden können. Das geltend machen von Ausgaben sollte jeder Student ausnutzen, um einen möglichst hohen Freibetrag rausholen zu können, den er nicht versteuern muss. Arbeitsstunden können vor dem Finanzamt nicht geltend gemacht werden, da der Gewerbebetreiber durch seine Tätigkeit Geld verdient.

Gewerbe und Studium

Wer ein Gewerbe während seines Studiums betreiben möchte, kann dies einschränkungslos tun. Für einen Studenten gelten keine Einschränkungen beim Führen eines Gewerbes, sofern dieser 18 Jahre alt ist. Wenn dies der Fall ist, kann der Student durch den Kauf und Verkauf von Artikeln oder durch das Anbieten einer Dienstleistung ein Gewerbe führen. Es sollte sich jedoch im Klaren sein, das er das Gewerbe nur am Nachmittag oder während seiner Freizeit führen kann, ohne sein Studium zu vernachlässigen. Wenn das Gewerbe jedoch genug Umsatz einbringt, ist eine Beschäftigung eines angestellten ebenfalls möglich. Um einen Angestellten zu beschäftigen, verdienen Gewerbebetreibende während ihrer Studienzeit jedoch zu wenig Geld.