Nebenjob im Studium – was beachten?

Von | 24. Mai 2016

Wer bereits studiert hat, der kennt das Problem; wer erst noch studieren will, ist besser vorher informiert: Die Rede ist vom Nebenjob während eines Studiums. Da es für Studenten so mancherlei finanzielle Hürden zu bewältigen gilt – darunter z. B. die in manchen Bundesländern immer noch geforderte Studiengebühr -, kommt man als Student kaum über die Runden, wenn man nicht finanzielle Unterstützung von Mama und Papa bekommt – oder einen Nebenjob hat. Doch in Sachen Nebenjob gilt es die Augen offen zu halten, denn nicht jedes Einkommen ist auch mit etwaigen Zuschüssen vom Amt vereinbar. Aus diesem Grund wird hier nun kursorisch aufgeführt, was es alles in Sachen Studentenjob zu beachten gilt.

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Die einfachste Möglichkeit, sich neben dem Studium etwas dazuzuverdienen, ist der Minijob. Mit dem Jahr 2013 wurde aus dem einstigen 400-Euro-Job ein 450-Euro-Job von dem auch Studenten nun mehr profitieren können. Wer sich an diese Grenze hält und monatlich keine Einnahmen hat, die über die 450 Euro Hinzuverdienst kommen, muss sich nicht mit Steuern rumplagen und kann wie immer seinem Studium und seinem Nebenjob nachgehen; es gelten keine Besonderheiten.

Beispiele für die gängigsten Studentenjobs sind u. a. Kellnern und Nachhilfeunterricht geben. Sie sind das, was den Studenten samt und sonders am besten in den eigenen Zeitrahmen passt. Flexibilität ist bei der Nebenjobsuche für Studenten nämlich das oberste Gebot, weshalb sich Jobs anbieten, in denen man sowohl abends als auch mittags oder sogar zwischendurch mal arbeiten kann. Auch Home-Office-Jobs erfreuen sich unter Studenten immer größerer Beliebtheit. Doch sind Kellnern, Nachhilfe, Büroarbeit und Co. wirklich die einzige Möglichkeit, gutes Geld nebenbei zu verdienen?

Zwar ist für viele Studenten der Nebenjob lediglich Mittel zum Zweck (nämlich zum Geldverdienen), doch gibt es durchaus auch Studenten, die nicht gerade uninteressiert daran sind, einen Nebenjob zu finden, der sich in Verbindung mit ihrem späteren Beruf bringen lässt. Weit gebracht hat es dann schon derjenige, der sich als Werkstudent bezeichnen kann und damit immerhin schon mal einen Fuß in der Tür hat, um nach dem Studium die Karriereleiter weiter hinauf klettern zu können.

Werkstudenten haben in der Regel ein sehr gutes Nebeneinkommen. Bis zu 1.000 Euro im Monat Nebenverdienst, das ist keine unrealistische Zahl und im Vergleich zu den anderen Nebenjobs durchaus hoch honoriert. Doch nicht nur das Gehalt ist so ansprechend für viele Studenten, auch die Tatsache, dass man nach Beendigung des Jobs ein Arbeitszeugnis erhält. Hat man sich gut gemacht, ist das wiederum eine Steilvorlage für spätere Bewerbungen als Referendar.

Egal, ob es nun die o. g. klassischen Studentenjobs sein sollen, die durch und durch karrierefördernden oder ganz ausgefallene Nebeneinkünfte durch Berufe wie Aktmodell, Sargträger oder als Proband im Dienste der Wissenschaft, alle Nebeneinkünfte müssen dem BAföG-Amt gemeldet werden, so man denn BAföG empfängt.

Das BAföG-Amt sieht es überhaupt nicht gerne, wenn man erfolgreich die BAföG-Leistungen empfängt und dann auch noch jede Menge nebenbei dazu verdient. Generell lässt sich deshalb sagen: Je mehr man verdient, desto negativer wirkt sich das auf die Höhe des BAföG aus. Immerhin räumt das BAföG-Amt jedem Studenten einen Freibetrag von 4.800 Euro jährlich ein. Nichtsdestotrotz: Jede Nebentätigkeit muss dem BAföG-Amt gemeldet werden und nicht nur das feste monatliche Einkommen zählt, sondern auch etwaige Sonderzahlungen wie Weihnachts- und Urlaubsgeld. Wer das dem BAföG-Amt nicht meldet, gerät nicht nur womöglich in Schwulitäten, sondern muss Rückzahlungen leisten und im schlimmsten Fall sogar mit einer Anzeige rechnen. Außerdem wichtig: Wer mehr als 20 Stunden in der Woche einem Nebenjob nachgeht, verwirkt seinen Anspruch auf BAföG. Daher stellt man besser vorher mit dem Arbeitgeber klar, dass diese wöchentliche Stundenzeit keinesfalls überschritten werden darf.

Abgesehen davon sollte sowieso das Studium an erster Stelle stehen und danach kann sich dann der Nebenjob anstellen.